Potenzialflächen für Wohnungsbau in den Bezirken

Der Präses der Finanzbehörde hat angekündigt, Grundstückspekulationen entgegenzuwirken. Zukünftig soll für baureife Grundstücke, die nach Lage, Form, Größe, Zustand und öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten, ein erhöhter Grundsteuerhebesatz festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage bietet die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Grundsteuerreform, genauer die sogenannte Grundsteuer C, die Teil des Gesetzesentwurfs ist. Formell kann die Grundsteuer C erst zum 1. Januar 2025 erhoben werden, die zuständigen Fachbehörden sollen in Kooperation mit den Bezirken nun aber mit den Vorbereitungen beginnen, sodass die neue Grundsteuer C bis 2025 rechtssicher erhoben werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat