Hamburger Hochbahn – Strafen gegen Minderjährige? (III)

Die Antworten der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sind nach wie vor unzureichend und ausweichend.

Ich frage den Senat:

  1. Die HOCHBAHN bezieht sich auf verschiedene – angebliche – Urteile. Veröffentlicht ist dabei nur das Urteil des Amtsgerichts Köln. Wo sind die weiteren, von der HOCHBAHN angeführten, Urteile veröffentlicht?
  2. Ich habe die HOCHBAHN gebeten, die Urteile, auf die sie Bezug nimmt, als Anlage der Schriftlichen Kleinen Anfrage beizufügen. Das ist nicht geschehen. Ich bitte, dem nachzukommen. Wenn das nicht möglich sein sollte, bitte ich um Erklärung, warum die Möglichkeit nicht besteht.
  3. Das letzte von der HOCHBAHN angeführte Urteil stammt aus dem Jahr 2005, ist also fast 15 Jahre alt. Gibt es aktuelle Urteile, auf die sich die HOCHBAHN bezieht aus den letzten zwei bis drei Jahren?
  4. Bemerkenswert ist, dass die HOCHBAHN nicht ein einziges Urteil aus Hamburg zitiert.