Zur aktuellen Situation der Zweckentfremdung durch leer stehende Wohnungen und Wohngebäude in Hamburg

Mietpreise von bis zu 22 Euro und Kaufpreise von bis zu 13 000 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche sprechen eine deutliche Sprache – Der Hamburger Wohnungsmarkt ist angespannter denn je! Prämisse staatlichen Handelns müsste es daher sein, vorhandene Potenziale möglichst schnell und möglichst umfassend zu heben und auszuschöpfen. Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) bietet zu diesem Zweck – bei Vorliegen der erforderlichen Gefahrenlage – insbesondere die Möglichkeit, dem gemäß § 9 Absatz 2 S. 2 Nummer 5 HmbWoSchG als Zweckentfremdung geltenden ungerechtfertigten „Leerstand von Wohnraum über einen längeren Zeitraum als vier Monate“ mittels Maßnahmen, wie beispielsweise Wohnnutzungsgeboten oder Bußgeldern, ein Ende zu setzen. Wie eine Schriftliche Kleine Anfrage vom 3. Juni 2019 (Drs. 21/17425), jedoch zeigte, standen Anfang Juni dieses Jahres aufgrund – trotz angekündigter rot-grüner Null-ToleranzPolitik
– nur sporadisch ergriffener Gegenmaßnahmen noch immer 1 739 Wohneinheiten in Hamburg langfristig leer.
Medienberichten zufolge gehen der Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. und der Verein Mieter helfen Mietern sogar davon aus, dass etwa 0,5 Prozent also rund 3 500 der aktuell 720 000 Hamburger Wohnungen zumindest temporär leer stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat