Monat: Februar 2020

Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Klare Zukunftsperspektive für die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit und günstige Unterkünfte zur Arbeitssuche schaffen

Im August 2019 forderte die CDU-Fraktion, der Senat möge gemeinsam mit der Handels- und der Handwerkskammer sowie den Wirtschaftsverbänden ein Konzept für günstige, niedrigschwellige Unterkunftsmöglichkeiten für auf der Suche nach Arbeit nach Hamburg einreisende EU-Bürger entwickeln (Drs. 21/18016). Im vergangenen Jahr allerdings konnten sich SPD und GRÜNE nicht zu einer sofortigen Zusage durchringen und überwiesen den Antrag der CDU-Fraktion in den Fachausschuss, wo dieser noch immer liegt. Nun fordern SPD und GRÜNE, der Senat möge gemeinsam mit Kammern, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Konzeption einer Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmer-Pension für neu nach Hamburg ankommende Arbeitsuchende entwickeln. Da die Forderungen nahezu identisch sind, ist eine Zustimmung der CDU-Fraktion zur Drs. 21/19710 selbstverständlich. Allerdings fehlt immer noch das ebenfalls in Drs. 21/18016 geforderte Konzept für die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bezüglich der Aufstellung und Finanzierung nach dem Jahr 2020, was an dieser Stelle als Forderung ergänzend zu Drs. 21/19710 erneut eingefordert wird.

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Erbpachtverträge in der „Märchensiedlung am Schiffbeker Moor“

Viele Erbpachtverträge in der „Märchensiedlung am Schiffbeker Mohr“ laufen zum 31.12.2020 aus. Die Gladigau Immobilien – Karl Gladigau GmbH verwaltet diese Grundstücke im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

Durch die Bodenwertsteigerung in den letzten Jahrzehnten ergeben sich bei der Verlängerung der Erbbaurechtsverträge in Hamburg zum Teil erheblich höhere Entgelte. Zwar unterscheiden sich die Bodenrichtwerte innerhalb Hamburgs deutlich, befinden sich aber aufgrund der hohen Nachfrage auf dem Hamburger Grundstücksmarkt auf einem konstant hohen Niveau. Rückt das zeitliche Ende eines Erbbaurechtsvertrags näher, ist der Erbbauberechtigte – sofern er das Grundstück nicht kaufen will oder kann, Gebäude oder Grundstück aber weiter nutzen möchte – auf die Verlängerung des Erbbaurechtes angewiesen. Im Zeitraum 2018 bis 2028 werden 250 Erbbaurechte in Hamburg ablaufen (vergleiche Drs. 21/13373). Letztendlich bedeutet die Verlängerung der Erbbaurechtsverträge in fast allen Fällen eine massive Kostensteigerung für die Pächter. Deutlich wird diese Tatsache anhand mehrerer Fälle aus der „Märchensiedlung“ in Billstedt, wo „einfache“ Häuser auf Erbpachtgrundstücken errichtet wurden und die Bewohner – bei Laufzeitverlängerung – mit unverhältnismäßigen Kostensteigerungen konfrontiert sind.

Ich frage den Senat

Stau stoppen, Verkehrsfluss verbessern – Parkplatzprobleme auf Basis einer „Parkdruckskala“ umfassend, zielgerichtet und nachhaltig lösen

Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Mobilität ist für eine Millionenmetropole wie Hamburg aber zugleich auch von existentieller Bedeutung für das öffentliche Leben und das wirtschaftliche Wohlergehen. Zu welchen Anteilen mit welchen Verkehrsmitteln die Menschen ihre Mobilitätsbedürfnisse befriedigen, ist keinesfalls irrelevant. Je mehr Autofahrer auf die verschiedenen Verkehrsmittel des sogenannten Umweltverbundes umsteigen, desto besser. Die Verlagerung vom „Motorisierten Individualverkehr“ (MIV) auf öffentliche und umweltschonendere Verkehrsmittel darf die Politik aber nicht mit der Brechstange erzwingen. Zwänge und Verbote kommen einer bevormundenden Verkehrserziehung gleich und schaden der Mobilität in Gänze.

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Damit die Integration gelingt – Sozialarbeiter ausbildungsgerecht für die Beratung und nicht für das Schreiben von Rechnungen einsetzen

Bereits im August 2019 hat die CDU-Fraktion in ihrem Antrag „Sozialmanagement der Flüchtlingsunterkünfte stärker in die Integrationsarbeit einbinden“ (Drs. 21/18050) kritisiert, dass ein Betreuungsschlüssel von 1 : 80 in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) ungenügend sei. Der schlechte Betreuungsschlüssel verspielt die vorhandene Chance, bei der Integration der 30 631 Bewohner der Unterkünfte (Stand Ende November 2019) zeitnah lenkend zu unterstützen. Die Erstellung individueller Hilfspläne, die Unterstützung der Ehrenamtlichen oder die Vernetzung im Quartier sind im Grunde nicht vorgesehen. Und so kommt es, dass die rund 25 000 Flüchtlinge und rund 5 300 Wohnungslosen im Durchschnitt aktuell über drei Jahre lang in den Unterkünften leben, die eigentlich nur eine kurze Zwischenstation darstellen sollten. Diese Jahre sind leider allzu oft verlorene Jahre für die Bewohner, aber auch für die Gesellschaft an sich. Daher forderte die CDU-Fraktion bereits im Sommer 2019 eine deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 : 50.

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Damit die Integration gelingt – Senat verschleiert Probleme bei der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge und verhindert so eine Lösungsfindung

Um die Flüchtlinge in unserer Stadt ist es vermeintlich ruhiger geworden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihre Integration an Brisanz verloren hat. Inzwischen leben immerhin rund 60 000 Personen mit entsprechendem Aufenthaltsstatus in Hamburg. 25 000 von ihnen wohnen noch in öffentlich-rechtlichen Unterkünften und selbst jene, die inzwischen in regulären Wohnungen untergekommen sind, dürften Sprachbarrieren, fehlende soziale Kontakte sowie eine immer noch ungewisse langfristige Bleibeperspektive belasten.

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Quartier Mesterkamp zwischen Erbbaurecht und Grundstücksverkauf

Die Bürgerschaft hat am 18. Dezember 2019 den Senatsantrag/Bodendrucksache (Drs. 21/18514) mehrheitlich in zweiter Lesung beschlossen. In Punkt 6.1.5 Grundstücksvergaben ohne Ausschreibungsverfahren, wird ausgeführt:

„Zukünftig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Grundstück im Wege einer Erbbaurechtsbestellung vergeben oder ob es verkauft werden soll. Je größer, je zentraler und je stärker die Fläche mit vorhandenem städtischem Besitz verknüpft ist, desto eher wird zukünftig ein Erbbaurecht bestellt werden. Eigentumswohnungen auf Erbbaurechtsgrundstücken sind rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber in aller Regel unattraktiv, da Erwerber von Eigentumswohnungen zumeist an einer langfristigen Eigentumsbildung interessiert sind.“

Bei der Entwicklung des Quartiers Mesterkamp, eines der letzten innenstadtnahen Konversionsflächen im Bezirk Nord, werden derzeit mehrere zusammenhängende städtische Grundstücke dem Mietwohnungsbau lediglich in Erbpacht angeboten. Ein Investor, der auf dem gleichen Areal Eigentumswohnungen realisiert, darf das öffentliche Grundstück kaufen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat