Steuergeld aus Hamburg – „Geschenke“ in Berlin

Nach Artikel 107 des Grundgesetzes ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen. Das Finanzausgleichssystem – als gemeinsame Verantwortung – beruht weiterhin auf dem Maßstäbegesetz sowie dem Finanzausgleichsgesetz und ist eine tragende Säule des deutschen Föderalismus zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Neben den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gehört Hamburg – mit nur kurzer Unterbrechung – seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Geberländern. Berlin gilt seit der deutschen Einheit als größtes Empfängerland und hat seit der Wiedervereinigung rund 48,7 Milliarden Euro erhalten. In diesem Kontext gibt es in Berlin eine Reihe von „Geschenken“ des rot-rotgrünen Senats an die Bürger: Ab August ist das Mittagessen für Grundschulkinder beitragsfrei, darüber hinaus auch die Schülertickets im ÖPNV. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hat im Juli ein Modellprojekt für ein solidarisches Grundeinkommen begonnen. Berlin finanziert rund 1 000 Arbeitslosen sozialversicherungspflichtige Jobs im gemeinnützigen Bereich bei Landesunternehmen, in der Verwaltung oder bei sozialen Trägern. Dafür sind insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat