Quartier Mesterkamp zwischen Erbbaurecht und Grundstücksverkauf

Die Bürgerschaft hat am 18. Dezember 2019 den Senatsantrag/Bodendrucksache (Drs. 21/18514) mehrheitlich in zweiter Lesung beschlossen. In Punkt 6.1.5 Grundstücksvergaben ohne Ausschreibungsverfahren, wird ausgeführt:

„Zukünftig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Grundstück im Wege einer Erbbaurechtsbestellung vergeben oder ob es verkauft werden soll. Je größer, je zentraler und je stärker die Fläche mit vorhandenem städtischem Besitz verknüpft ist, desto eher wird zukünftig ein Erbbaurecht bestellt werden. Eigentumswohnungen auf Erbbaurechtsgrundstücken sind rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber in aller Regel unattraktiv, da Erwerber von Eigentumswohnungen zumeist an einer langfristigen Eigentumsbildung interessiert sind.“

Bei der Entwicklung des Quartiers Mesterkamp, eines der letzten innenstadtnahen Konversionsflächen im Bezirk Nord, werden derzeit mehrere zusammenhängende städtische Grundstücke dem Mietwohnungsbau lediglich in Erbpacht angeboten. Ein Investor, der auf dem gleichen Areal Eigentumswohnungen realisiert, darf das öffentliche Grundstück kaufen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat