Kategorie: Anfragen

Erbpachtverträge in der „Märchensiedlung am Schiffbeker Moor“

Viele Erbpachtverträge in der „Märchensiedlung am Schiffbeker Mohr“ laufen zum 31.12.2020 aus. Die Gladigau Immobilien – Karl Gladigau GmbH verwaltet diese Grundstücke im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

Durch die Bodenwertsteigerung in den letzten Jahrzehnten ergeben sich bei der Verlängerung der Erbbaurechtsverträge in Hamburg zum Teil erheblich höhere Entgelte. Zwar unterscheiden sich die Bodenrichtwerte innerhalb Hamburgs deutlich, befinden sich aber aufgrund der hohen Nachfrage auf dem Hamburger Grundstücksmarkt auf einem konstant hohen Niveau. Rückt das zeitliche Ende eines Erbbaurechtsvertrags näher, ist der Erbbauberechtigte – sofern er das Grundstück nicht kaufen will oder kann, Gebäude oder Grundstück aber weiter nutzen möchte – auf die Verlängerung des Erbbaurechtes angewiesen. Im Zeitraum 2018 bis 2028 werden 250 Erbbaurechte in Hamburg ablaufen (vergleiche Drs. 21/13373). Letztendlich bedeutet die Verlängerung der Erbbaurechtsverträge in fast allen Fällen eine massive Kostensteigerung für die Pächter. Deutlich wird diese Tatsache anhand mehrerer Fälle aus der „Märchensiedlung“ in Billstedt, wo „einfache“ Häuser auf Erbpachtgrundstücken errichtet wurden und die Bewohner – bei Laufzeitverlängerung – mit unverhältnismäßigen Kostensteigerungen konfrontiert sind.

Ich frage den Senat

Quartier Mesterkamp zwischen Erbbaurecht und Grundstücksverkauf

Die Bürgerschaft hat am 18. Dezember 2019 den Senatsantrag/Bodendrucksache (Drs. 21/18514) mehrheitlich in zweiter Lesung beschlossen. In Punkt 6.1.5 Grundstücksvergaben ohne Ausschreibungsverfahren, wird ausgeführt:

„Zukünftig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Grundstück im Wege einer Erbbaurechtsbestellung vergeben oder ob es verkauft werden soll. Je größer, je zentraler und je stärker die Fläche mit vorhandenem städtischem Besitz verknüpft ist, desto eher wird zukünftig ein Erbbaurecht bestellt werden. Eigentumswohnungen auf Erbbaurechtsgrundstücken sind rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber in aller Regel unattraktiv, da Erwerber von Eigentumswohnungen zumeist an einer langfristigen Eigentumsbildung interessiert sind.“

Bei der Entwicklung des Quartiers Mesterkamp, eines der letzten innenstadtnahen Konversionsflächen im Bezirk Nord, werden derzeit mehrere zusammenhängende städtische Grundstücke dem Mietwohnungsbau lediglich in Erbpacht angeboten. Ein Investor, der auf dem gleichen Areal Eigentumswohnungen realisiert, darf das öffentliche Grundstück kaufen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber für Immobilienpreise in Hamburg bemerkbar?

Die Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. zeigt auf, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Es ist davon auszugehen, dass auf dem deutschen Immobilienmarkt jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden…

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat

„Hafenpolizeiwache No 2“

Die „Hafenpolizeiwache No 2“ in der HafenCity ist als touristische Sehenswürdigkeit, Ausflugsziel und durch TV-Serien bekannt.

Bei der „Hafenpolizeiwache No 2“ handelt es sich um das historische Gebäude Kehrwiederspitze 1. Das Gebäude wird durch die Dienststelle WSP 62 – Grenzpolizeiliche Angelegenheiten – der Wasserschutzpolizei und als Löschbootstation der Feuerwehr genutzt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat

Hamburger Hochbahn – Strafen gegen Minderjährige? (III)

Die Antworten der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sind nach wie vor unzureichend und ausweichend.

Ich frage den Senat:

  1. Die HOCHBAHN bezieht sich auf verschiedene – angebliche – Urteile. Veröffentlicht ist dabei nur das Urteil des Amtsgerichts Köln. Wo sind die weiteren, von der HOCHBAHN angeführten, Urteile veröffentlicht?
  2. Ich habe die HOCHBAHN gebeten, die Urteile, auf die sie Bezug nimmt, als Anlage der Schriftlichen Kleinen Anfrage beizufügen. Das ist nicht geschehen. Ich bitte, dem nachzukommen. Wenn das nicht möglich sein sollte, bitte ich um Erklärung, warum die Möglichkeit nicht besteht.
  3. Das letzte von der HOCHBAHN angeführte Urteil stammt aus dem Jahr 2005, ist also fast 15 Jahre alt. Gibt es aktuelle Urteile, auf die sich die HOCHBAHN bezieht aus den letzten zwei bis drei Jahren?
  4. Bemerkenswert ist, dass die HOCHBAHN nicht ein einziges Urteil aus Hamburg zitiert.

Welche stadtentwicklungspolitischen beziehungsweise strategischen Ziele verfolgen der Senat und die zuständige Behörde südwestlich des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt?

Der Baustufenplan Wandsbek-Marienthal aus dem Jahre 1955 setzt für eine
südwestlich des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt gelegene und von
Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Ostpreußenstieg und Wartenburger Weg
umgrenzte Fläche Kleingärten und Kleinsiedlungsgebiet fest. Die Kleinsiedlung wurde in Erbpacht errichtet. Hinweisen zufolge soll die Freie und Hansestadt Hamburg als Grundstückseigentümerin jedoch angefragte Grundstücke dieses Kleinsiedlungsgebietes aus „stadtentwicklungspolitischen und strategischen Überlegungen“ nicht mehr an kaufwillige Erbbauberechtigte veräußern.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat

Gutachten über Baukosten in Hamburg transparent machen!

Mit dem Antrag „Fortschreibung des Gutachtes über Baukosten in Hamburg“ (Drs. 21/16520) hatte die CDU-Fraktion im Januar dieses Jahres den Prozess zur verbindlichen Fortschreibung einer Erhebung über die Baukosten in Hamburg initiiert. Zuletzt wurde Ende Oktober 2017 von der BSW und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten über die Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau für die Jahre 2014 bis 2016 vorgelegt.
Aufbauend auf der Drs. 21/16520 wurde ein entsprechender Zusatzantrag in
weniger weitreichender Form durch die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Das
ursprüngliche Antragsersuchen an den Senat, den Bericht über die jährliche Fortschreibung der Baukosten in Hamburg unverzüglich vorzulegen, wurde im Februar 2018 von der Bürgerschaft abgelehnt.
Auf einer Fachkonferenz 2019 wurde die Fortschreibung des Gutachtens zu
den Baukosten nun offenbar von der BSW und der Arbeitsgemeinschaft für
zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) mit entsprechenden Verbänden der Branche erörtert. Die Bürgerschaft und der zuständige Fachausschuss wurden
darüber bisher nicht informiert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat

Miethöhen in Hamburg

Alle zwei Jahre wird der Hamburger Mietspiegel veröffentlicht. Letztmalig war das im November 2017 der Fall. Folglich wäre der neue Mietspiegel „fällig“.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann wird der aktuelle Mietspiegel veröffentlicht?
Unmittelbar nach Fertigstellung. Die Arbeiten sind weit fortgeschritten.
2. Wurde die Erhebung der Miethöhen verändert?
a. Wenn ja, in welcher Weise?
b. Wenn nein, warum nicht?
Nein. Es handelt sich um eine Fortschreibung.
3. Welche Ergebnisse erwartet der Senat hinsichtlich der Mietentwicklung?
Der Mietenspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und entzieht sich einer politischen Erwartungshaltung.