Kategorie: Anfragen

Steuergeld aus Hamburg – „Geschenke“ in Berlin

Nach Artikel 107 des Grundgesetzes ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen. Das Finanzausgleichssystem – als gemeinsame Verantwortung – beruht weiterhin auf dem Maßstäbegesetz sowie dem Finanzausgleichsgesetz und ist eine tragende Säule des deutschen Föderalismus zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Neben den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gehört Hamburg – mit nur kurzer Unterbrechung – seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Geberländern. Berlin gilt seit der deutschen Einheit als größtes Empfängerland und hat seit der Wiedervereinigung rund 48,7 Milliarden Euro erhalten. In diesem Kontext gibt es in Berlin eine Reihe von „Geschenken“ des rot-rotgrünen Senats an die Bürger: Ab August ist das Mittagessen für Grundschulkinder beitragsfrei, darüber hinaus auch die Schülertickets im ÖPNV. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hat im Juli ein Modellprojekt für ein solidarisches Grundeinkommen begonnen. Berlin finanziert rund 1 000 Arbeitslosen sozialversicherungspflichtige Jobs im gemeinnützigen Bereich bei Landesunternehmen, in der Verwaltung oder bei sozialen Trägern. Dafür sind insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat

Potenzialflächen für Wohnungsbau in den Bezirken

Der Präses der Finanzbehörde hat angekündigt, Grundstückspekulationen entgegenzuwirken. Zukünftig soll für baureife Grundstücke, die nach Lage, Form, Größe, Zustand und öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten, ein erhöhter Grundsteuerhebesatz festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage bietet die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Grundsteuerreform, genauer die sogenannte Grundsteuer C, die Teil des Gesetzesentwurfs ist. Formell kann die Grundsteuer C erst zum 1. Januar 2025 erhoben werden, die zuständigen Fachbehörden sollen in Kooperation mit den Bezirken nun aber mit den Vorbereitungen beginnen, sodass die neue Grundsteuer C bis 2025 rechtssicher erhoben werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat